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   LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2010 - L 3 AS 76/09   

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https://dejure.org/2010,26772
LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2010 - L 3 AS 76/09 (https://dejure.org/2010,26772)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.06.2010 - L 3 AS 76/09 (https://dejure.org/2010,26772)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - L 3 AS 76/09 (https://dejure.org/2010,26772)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2010 - L 3 AS 76/09
    Das BSG habe dies in seiner Mitte Juni 2009 im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 19. Februar 2009 (B 4 AS 30/08 R) bestätigt, dann jedoch lediglich dazu ausgeführt, dass die Grenzen dessen, wann Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit anzunehmen seien, weit zu fassen seien und auch vom Leistungsbezieher erhebliche Anstrengungen erwartet werden könnten.

    Die Berufung sei trotz Fehlens der Berufungssumme nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zuzulassen, da bislang ungeklärt sei, wieweit frühere Informationen bei Unterbrechung des Leistungsbezuges nachwirkten und zudem - nach inzwischen erfolgter Veröffentlichung der Entscheidungsgründe zum Urteil des BSG vom 19. Februar 2009 (B 4 AS 30/08 R) - eine Abweichung zur Rechtsansicht des 4. Senats des BSG vorliege.

    Bei dem Begriff "angemessen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der nach der bisherigen Rechtsprechung aller für die Grundsicherung zuständigen Senate des BSG in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt und der in mehreren Prüfschritten vorzunehmen ist (vgl. z. B. Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - m.w.N.).

    Vielmehr kann es im ländlichen Raum geboten sein, größere Gebiete als Vergleichsgebiete zusammenzufassen, namentlich dort, wenn es in Gemeinden keinen Wohnungsmarkt gibt (BSG vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - Rdn. 20 ff.; Knickriehm/Voelzke/Spellbrink, BSGT Praktikerleitfäden, 2009, S. 16, 17 m. w. N.).

    Denn den besonderen Belangen des jeweiligen Hilfebedürftigen ist nicht bei der abstrakt generell vorzunehmenden Festlegung der Vergleichsräume, sondern im Rahmen der Zumutbarkeitsregelung des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II Rechnung zu tragen (vgl. BSG vom 19. Februar 2009 a.a.O.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2010 - L 3 AS 76/09
    Auch unter Berücksichtigung der Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) - B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R - gehe der Beklagte davon aus, dass die von ihm bisher gerichtsseitig stets ausdrücklich gebilligte Wohnungsmarktanalyse nach wie vor Bestand habe.

    Selbst wenn die Wohnungsgröße die Angemessenheitsgrenze überschreitet, kann das "Produkt Mietpreis", das sich zusammensetzt aus angemessener Wohnfläche und Wohnstandard (Produkttheorie, s. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, RdNr 20) gleichwohl iS § 22 Abs. 1 SGB II angemessen sein und sind die tatsächlichen Kosten ggf. vom Träger der Grundsicherung zu übernehmen.

    Hier ist ein Sicherheitszuschlag von 10 % als angemessen anzusehen (vgl. auch BSG vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2010 - L 3 AS 76/09
    Auch unter Berücksichtigung der Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) - B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R - gehe der Beklagte davon aus, dass die von ihm bisher gerichtsseitig stets ausdrücklich gebilligte Wohnungsmarktanalyse nach wie vor Bestand habe.

    Die Entscheidung des BSG vom 7. November 2006 (B 7b AS 10/06 R) führe zu keiner anderen Bewertung.

    Angemessen sind danach "Aufwendungen für eine Wohnung nur dann, wenn diese nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist", es sich um eine "Wohnung mit bescheidenem Zuschnitt" handelt (vgl. z. B BSG vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2010 - L 3 AS 76/09
    In seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 50/09 - hat das BSG dies weiter dahin konkretisiert, dass auf die rechte Spalte der Wohngeldtabelle zurückzugreifen ist, da eine abstrakte, vom Einzelfall und den konkreten Umständen im Vergleichszeitraum unabhängige Begrenzung vorgenommen wird.
  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2010 - L 3 AS 76/09
    Existieren bei Leistungsträgern mit räumlich großem Zuständigkeitsbereich oder intern stark gegliederter Siedlungsstruktur klar voneinander abgegrenzte Teilwohnungsmärkte mit deutlich unterschiedlichem Mietniveau, etwa in Flächenlandkreisen zwischen der Kreisstadt und dem Umland, ist jedenfalls in Bestandsfällen auf die Teilwohnungsmarktverhältnisse des tatsächlichen Wohnortes des Hilfeempfängers abzustellen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER -, Rotkegel, Sozialhilferecht, 1. Aufl. 2005, Kapitel 10 Rdn. 42 ff. m. w. N.).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2010 - L 3 AS 76/09
    In seiner Entscheidung vom 22. September (B 4 AS 18/09 R) hat das BSG ausgeführt, dass die Ermittlung der regionalen Angemessenheitsgrenze auf der Grundlage eines überprüfbaren "schlüssigen Konzepts" zu erfolgen hat und dies im Einzelnen dargestellt.
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2017 - L 9 SO 50/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Ein solcher Vergleichsraum sei aber gerade in Anlehnung an die Rechtsprechung des Landessozialgerichts, wonach die Insel für sich betrachtet ein Vergleichsraum sei (Urteil vom 24. Juni 2010 - L 3 AS 76/09 -), nicht gebildet worden.

    Insoweit folgt der Senat nach eigener Überprüfung der Rechtsprechung des 3. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, der in seinem Urteil vom 24. Juni 2010 - L 3 AS 76/09 - dazu im Wesentlichen ausgeführt hat:.

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2021 - L 9 SO 43/15

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Andererseits können sich Inselbewohner auf Sylt auch mit allen Dingen des täglichen Lebens versorgen, es existieren zahlreiche Geschäfte, niedergelassene Ärzte, wie auch eine Klinik etc. Darüber hinaus ist auch nicht erkennbar, wie die deutlich kleineren Inseln Nordstrand und Pellworm (letztere ist nur mittels Fähre und Flugzeug erreichbar) einen homogenen Lebensraum auch nur mit der Insel Sylt bilden sollten (vgl. bereits Urteile des LSG S-H vom 29.11.2017 - L 9 SO 50/14 und 24. Juni 2010 - L 3 AS 76/09 zur Insel Föhr und deren beanstandeter Zusammenfassung mit weiteren nordfriesischen Inseln und/oder dem Festland).
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